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Versicherte bei der gesetzlichen Krankenkasse:

Da ich zur Zeit über keinen eigenen Kassensitz in Münster verfüge, wird eine therapeutische Behandlung bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen nicht bezahlt! Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Vertragspsychotherapeuten, der mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Nur wenn es Ihnen nicht möglich ist, in einem angemessenen Zeitraum einen anderen Psychotherapeuten zu finden, kommt es in Ausnahmefällen zu einer Übernahme oder einer Teilübernahme der Kosten durch die Krankenkassen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren.

Versicherte bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe:

Die Kosten für die Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (http://www.ptk-nrw.de/pdf/recht/gop.pdf) berechnet und werden in der Regel von den privaten Krankenkasse oder den Beihilfestellen vollständig übernommen. Der Umfang der Leistungserstattung kann sich jedoch individuell nach dem Versicherungsvertrag richten, den Sie abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bitte hierfür bei Ihrer Krankenkasse, da manche Kassen die Vorgabe haben, dass sie ausschließlich eine Therapie mit einem ärztlichen Psychotherapeuten bezahlen. Andere Kassen haben Begrenzungen, dass sie z.B. nur 25 oder 30 Sitzungen Psychotherapie im Jahr erstatten.
Die ersten 5 Sitzungen (die sogenannten „probatorischen Sitzungen“) müssen immer automatisch von der Versicherung übernommen werden. Zur weiteren Kostenübernahme muss dann ein Antrag bei der Versicherung oder bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.  In der Regel befindet sich unter diesen Antragsformularen auch ein sogenannter „Konsiliarbericht“, der von einem Arzt ausgefüllt werden muss. Dies kann Ihr Hausarzt oder ein Psychiater sein, der die körperlichen Beschwerden abklärt und bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme einer Psychotherapie spricht. Auch muss der Therapeut einen anonymisierten umfassenden schriftlichen Bericht über die Problematik und deren geplanter Behandlung bei Ihrer Versicherung einreichen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, richten sich die Kosten ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) – hier können jedoch auch individuelle Absprachen getroffen werden, die sich nach Ihrem Einkommen richten.