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Kostenerstattungsverfahren

Mithilfe des Kostenerstattungsverfahrens möchte ich Sie auf eine Möglichkeit aufmerksam machen, psychotherapeutische Hilfe ohne lange Wartezeiten und der Gefahr einer stetige Verschlechterung ihres Befindens in Anspruch nehmen zu können.

Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999, welches den Zugang von psychisch Erkrankten zur psychotherapeutischen Versorgung regelt, wurde eine Bedarfsplanung für Psychotherapie aufgestellt. Diese besagt wie hoch der Bedarf an Psychotherapie in bestimmten Gebieten ist und legt dadurch die erforderliche Anzahl an Therapeuten fest, die in diesem Gebiet eine Zulassung zur Abrechnung ihrer Leistungen mit den Krankenkassen bekommen (sog. Vertragspsychotherapeuten). In der Realität ist es jedoch in vielen Gebieten sowie bei speziellen Erkrankungen die spezifisches Wissen erfordern (wie z.B. Zwangserkrankungen) zu einer deutlichen Unterversorgung an Psychotherapieplätzen gekommen.Weil diese Unterversorgung zu langen Wartezeiten auf Therapieplätzen und damit zur Gefahr einer Verschlechterung der Symptomatik führen kann, was gesetzlich unzulässig ist, haben Sie als Patient das Recht auf eine schnelle Behandlung Ihrer Erkrankung.

In diesem Fall können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

 

Kostenerstattungsverfahren  Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens